Du hast Fragen? Wir haben Antworten! Elterninfos & Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen
Um dich für deinen Führerschein anzumelden kannst du ganz einfach online unseren Führerschein Konfigurator benutzen, du wirst dann Schritt-für-Schritt durch den Anmeldeprozess geführt.
Oder komm in einer unserer Filialen vorbei und lass dich persönlich beraten.
So läuft die Beantragung ab:
... Beschaffe dir das Formular. Falls du nicht weißt, wo und wie du dieses findest, dann melde dich einfach bei uns.
... Das Formular muss man dann mit den geforderten Unterlagen selbst beim Bürgeramt bzw. beim jeweiligen Rathaus vor Ort einreichen.
... Das Formular wird vom Bürgeramt bzw. dem jeweiligen Rathaus vor Ort bearbeitet.
... Nach Genehmigung des Antrags hat man ein Jahr Zeit, die Theorieprüfung erfolgreich abzulegen.
Bei Erweiterungen, Umschreiber, Mofa und weiteren Klassen, melde dich bitte direkt bei uns.
Bei der Beschaffung der Unterlagen unterstützen wir dich gerne.
PS: Verfällt ein Antrag wegen Verstreichung der Frist, so muss man diesen erneut stellen und anschließend die Theorie- und ggfs. die Praxisprüfung wiederholen.
Wenn du zum ersten mal einen Antrag für den Motorrad- oder Autoführerschein einreichst, musst du Folgendes mitzubringen:
... Antragsformular (vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ggf. mit Stempel Fahrschule versehen, bei BF17 Zusatzzettel mit Begleitern usw.)
... Personalausweis oder Reisepass
... biometrisches Passbild
... Bestätigung eines Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
... aktueller Sehtest (bis zu 2 Jahre gültig)
PS: Bei Doppelklassen braucht es noch eine Doppelklassenerklärung.
Du brauchst ein biometrisches Passfoto mit folgenden Angaben:
... Maße: 35 x 45 mm
... Foto neueren Datums
... keine Kopfbedeckung
... Halbprofil
Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotografen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.
Für deinen Führerschein hast du in der Regel zwei Jahre nach Erteilung des Prüfauftrags Zeit, denn ...
... die theoretische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des Prüfauftrags bestanden werden.
... die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden werden.
In den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des Prüfauftrags bestanden werden.
Deinen Führerschein kannst du ganz einfach entweder per Rechnung, per Lastschriftverfahren oder mit Hilfe der Führerscheinfinanzierung bezahlen.
Bei uns kannst du dir deinen Fahrlehrer oder deine Fahrlehrerin ganz einfach selbst aussuchen.
Mach dich dafür am besten erstmal im Theorieunterricht mit den verschiedenen Fahrlehrern bekannt und sich dir dann deinen Wunschfahrlehrer oder deine Wunschfahrlehrerin aus.
Bis zu 24h vor deinem Termin kannst du deine Fahrstunde problemlos absagen, wende dich dafür am besten direkt an deinen Fahrlehrer oder rufe bei uns an.
Fragen zu den Prüfungen
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters und nach der Teilnahme an allen erforderlichen Theoriestunden.
Beim Ersterwerb der Klassen B, AM, A1 und A2 darfst du höchstens 10 Fehlerpunkte haben, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Beim Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
PS: Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig.
Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
Frühestens einen Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters und erst nach Bestehen der Theorieprüfung und der Absolvierung aller erforderlichen Praxisstunden.
Beim Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
PS: Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
In der Regel zwischen 55-85 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Für die theoretische und praktische Prüfung hast du beliebig viele Versuche, es ist jedoch jedes Mal erneut eine Gebühr zu bezahlen.
Fragen zur Probezeit und zu auffälligem Verhalten im Straßenverkehr
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) beginnt die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren.
Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war.
Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.
Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre.
Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Deine Frage ist nicht dabei? Sprich uns an.
Kontakt
Du hast fragen bevor du dich anmeldest? Schreibe uns eine Nachricht, rufe uns an, oder komme persönlich in einer unserer Filialen vorbei.